Allgemeine Geschäftsbedingungen

“STEVER MARKETING & VERTRIEB E.K.”

1. Allgemeines
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Bedingungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese unseren Bedingungen nicht widersprechen. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen sowie alle künftigen Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
a) Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zugerechnet werden kann.
b) Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
c) Kunde/Besteller i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
d) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarungen sind für uns selbst bei Kenntnis nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch für Einkaufsbedingungen oder Auftragsbedingen des Kunden/ Bestellers. Wir widersprechen hiermit den etwaigen Bedingungen des Kunden/Bestellers. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen
werden.
e) Mündliche oder telefonische Absprachen oder nachträgliche Änderungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen. Wir erklären ausdrücklich, dass keiner unserer Mitarbeiter für den mündlichen Abschluss von Rechtsgeschäften Vollmacht hat. Aus einem stillschweigenden Verzicht unsererseits auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen oder Nebenabreden in der Vergangenheit kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhaltung
der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen hergeleitet werden.

2. Vertragsabschluss
a) Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind bis zum Vertragsabschluss stets freibleibend. Die in unseren Angeboten enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse usw. sowie die darin enthaltenen Daten sind nur annähernd maßgelblich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Änderungen der Konstruktion, Form und Ausführungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
b) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer.
c) Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde/Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
d) Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe der Ware erklärt werden.
e) Gibt ein Verbraucher das Angebot auf elektronischem Wege ab, werden wir den Zugang des Angebots unverzüglich bestätigen. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Text von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den AGB per E-Mail übersandt.
f) Wurde der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittels i.S.d. § 1 Fernabsatzgesetz (z.B. Brief, Katalog, Telefonanrufe, Internet, Faxgeräte, E-Mail etc. geschlossen oder steht dem Verbraucher ein anderweitiges Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu, gilt Folgendes:
Widerrufsbelehrung
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung
enthalten und ist in Textform uns gegenüber oder durch Rücksendung der Ware zu erklären; es genügt die rechtzeitige
Rücksendung.

3. Preise
a) Unsere Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die jeweils zum Zeitpunkt der Berechnung gültige Mehrwertsteuer. Ist im Vertrag ein Preis nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich MwSt. zur Berechnung. Die Preise verstehen sich rein netto ab Werk – bzw. Lager – ausschließlich Verpackung, Versicherung etc.
b) Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefer- oder der Ausführungstermin die Preise unserer Vorlieferanten, die Frachten, öffentlichen Abgaben, die Löhne oder sonstigen Kosten, die sich auf unsere Lieferung und/oder Leistung unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu ändern. Erhöht sich hierdurch der Kaufpreis um mehr als 5 Prozent, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten. Gleiches gilt, wenn die Verzögerung nicht von uns zu vertreten ist. Vorstehendes gilt sinngemäß auch für eine Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes. Gegenüber einem Verbraucher gilt die vorgenannte Regelung nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen.

4. Zahlungsbedingungen
a) Die Zahlung hat sofort nach Empfang der Ware oder Übersendung der Rechnung in bar oder mittels Banküberweisung ohne Skontoabzug zu erfolgen. Ist die Zahlung bei Rechnungsstellung nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung erbracht, so gerät der Kunde/ Besteller ohne weitere Mahnung in Verzug.
b) Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde/Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden/ Besteller nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
c) Bei vereinbarter Ratenzahlung, Wechselhergabe oder Stundung ist die gesamte geschuldete Zahlung fällig, sofern der Kunde/Besteller auch nur mit einem Teilbetrag in Rückstand gerät.

5. Lieferzeit
Die Lieferzeitangaben sind stets als annähernd zu betrachten. Die Lieferzeiten sind für uns unverbindlich. Für die Einhaltung von Fristen und Terminen haften wir nur bei ausdrücklicher Übernahme einer Gewähr. Die Lieferzeiten beginnen in jedem Fall erst, wenn der Käufer die seinerseits zu beschaffenden Unterlagen und Bestellungen zu den vereinbarten Terminen zur Verfügung stellt, alle erforderlichen Formalitäten erfüllt und vereinbarte Anzahlungen geleistet hat. Zu Teillieferungen sind
wir berechtigt.
Die Lieferzeit gilt als eingehalten:
a) bei Lieferung ohne Montage, wenn die Sendung unser Lager innerhalb der vereinbarten Lieferfrist verlassen hat. Falls die Lieferung sich aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Lieferzeit als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Lieferzeit;
b) bei Lieferung mit Montage, sobald die Installation der Anlage innerhalb der vereinbarten Lieferfrist erfolgt.
Aus etwaigen verspäteten Lieferungen können Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Lieferung auszuführen, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Kunde/Besteller von dem Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt. Wird die Leistung für uns unzumutbar oder unmöglich, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten, ohne dass der Kunde/Besteller daraus Schadensersatzansprüche uns gegenüber herleiten kann.

6. Versand und Gefahrübergang
a) Ist der Kunde/Besteller Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung mit der Übergabe, bei Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
b) Ist der Kunde/Besteller Verbraucher, geht die Gefahr i.S. von a) auch bei Versendungskauf erst mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Verbraucher über.
c) Transportweg und –art werden von uns bestimmt, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist.
d) Eine notwendige oder vereinbarte Abnahme hat unverzüglich nach angezeigter Fertigstellung zu erfolgen. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden. Ist der Kunde Unternehmer gilt zusätzlich: Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit dem Ablauf von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung. Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit dem Ablauf
von 6 Werktagen nach Beginn der Nutzung als erfolgt.

7. Eigentumsvorbehalt
a) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum vollständigen Ausgleich der uns aus dem Vertrag zustehenden Forderung vor.
b) Ist der Kunde/Besteller Unternehmer behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
c) Der Kunde/Besteller darf – vorbehaltlich unseres Widerrufs – über die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen darf er nicht
vornehmen. Bei Pfändungen oder sonstigen zwangsvollstreckungsrechtlichen Eingriffen Dritter sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
Die Kosten einer durch uns notwendigen Intervention hat der Kunde/Besteller zu tragen.
d) Ist der Kunde/Besteller Unternehmer, tritt er im Voraus sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau oder der sonstigen Verwertung der von uns gelieferten Waren an uns zur Sicherung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ab. Übersteigt der wirtschaftliche Wert der abgetretenen Forderungen unsere Ansprüche um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen verpflichtet, die darüber hinaus gehende Sicherheit zurück zu übertragen.
e) Kommt der Kunde/Besteller mit mehr als 10 % einer fälligen Forderung mehr als 8 Tage in Verzug, so haben wir das Recht, auf Grund des vorbehaltenen Eigentums die als Gegenleistung gelieferten Waren bis zur völligen Bezahlung der Schuld wieder an uns zu nehmen.
Daneben haben wir das Recht, den Gegenstand von Leistungen oder Befestigungen zu trennen. Zu diesem Zweck gestattet uns der Kunde/Besteller unwiderruflich, sein Grundstück und seine Räumlichkeiten zu betreten. Ist die gelieferte Ware wesentlicher Bestandteil einer Sache des Kunden geworden, so hat der Kunde/Besteller die Pflicht, die Trennung zu dulden und den Gegenstand zurück zu übereignen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden/Bestellers.
f) Die Be- und Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Sache zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
Gleiches gilt für die Vermischung.

8. Gewährleistung
a) Unternehmer müssen die gelieferte Ware oder Leistung auch hinsichtlich Fehlmengen und Falschlieferung unverzüglich prüfen und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Lieferung oder Leistung, in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
b) Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir bei mangelhafter Lieferung oder Leistung nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Wir haben in jedem Fall das Recht, die Nachbesserung oder Nachlieferung unbeschadet der Rechte des § 440 BGB zu verweigern. Als vereinbarte Beschaffenheit gilt gegenüber einem Unternehmer grundsätzlich nur unsere oder die Produktbeschreibung des Herstellers/Lieferanten. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers/Lieferanten stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit dar. Tritt der Unternehmer
vom Vertrag zurück, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Unternehmer nach
gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware/ Leistung beim Kunden/Besteller, sofern dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Die Rechte wg. arglistigem Verschweigen eines Mangels bleiben hiervon unberührt. Im Schadensersatzfall ist die Haftung der Höhe nach auf € 50.000,00 für Vermögensschäden und € 20.000,00 für Nicht- Vermögensschäden begrenzt.
c) Ist der Kunde/Besteller Unternehmer, verjähren die Rechte wg. Mängeln für gelieferte Waren in 2 Jahren nach Gefahrübergang; bei (Werk-) Leistungen verjähren die Gewährleistungsrechte ebenfalls innerhalb von 2 Jahren nach Abnahme. Die kurze Verjährungsfrist für (Werk-) Leistungen gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar
ist sowie im Fall von uns vorwerfbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers.
Eine Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme von Garantien für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
d) Ist der Kunde/Besteller Verbraucher, verjähren die Mängelansprüche bei neuen gelieferten Waren in 2 Jahren und bei gebrauchten gelieferten Waren in einem Jahr nach Gefahrübergang. Bei (Werk-) Leistungen verjähren die Ansprüche innerhalb eines Jahres nach Abnahme. Die kurze Verjährungsfrist für (Werk-) Leistungen gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Fall von uns vorwerfbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust
des Lebens des Kunden/Bestellers. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme von Garantien für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Im Schadensersatzfall ist die Haftung der Höhe nach auf € 50.000,00 für Vermögensschäden und € 20.000,00 für Nicht- Vermögensschäden begrenzt.

9. Haftungsbeschränkung
a) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Werkes oder der Lieferung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen.
b) Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden/Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei uns zurechenbarem Verlust des Lebens des Kunden/Bestellers.

10. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen voll wirksam. Die Parteien sind sich bereits vorliegend einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, beiden Parteien zumutbare Regelung ersetzt wird, die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck am nächsten kommt.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
b) Soweit nicht anderes vereinbart ist, sind im kaufmännischen Umfang Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für sämtliche Beteiligten Coesfeld.
c) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde/Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Nottuln, 01.01.2023